Kind mit farbigem Rechnungsschieber

Familienzulagen

Eltern haben für ihre Kinder ab Geburt Anspruch auf Familienzulagen. Das entlastet das Familienbudget.

Die Höhe der Familienzulage ist abhängig vom Alter des Kindes. Sie beträgt pro Kind und Monat

  • CHF 210.– bis 12 Jahre,
  • CHF 260.– von 12 bis 16 Jahren,
  • CHF 260.– von 15 bis 25 Jahren, wenn sich das Kind in einer nachobligatorischen Ausbildung befindet.

Geburts- oder Adoptionszulage

Zusätzlich zu den monatlichen Familienzulagen gibt es im Kanton Luzern eine einmalige Geburts- oder Adoptionszulage von CHF 1000.–. Voraussetzung ist, dass im Zeitpunkt der Geburt oder Adoption mindestens ein Elternteil im Kanton Luzern erwerbstätig ist.

Wer hat Anspruch – Mama oder Papa?

Pro Kind wird nur eine Zulage ausgerichtet. Je nach Arbeits- und Familiensituation geht entweder der Anspruch des Vaters oder derjenige der Mutter vor.

Anmeldung

Je nach Erwerbssituation sind die Voraussetzungen und auch der Anmeldeprozess unterschiedlich. Insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich gelten besondere Regeln. Wir helfen Ihnen gerne.

Familienzulagen in der Landwirtschaft

Für landwirtschaftliche Arbeitnehmende, Älplerinnen und Älpler sowie Kleinbäuerinnen und Kleinbauern gelten besondere Regeln.

Familienzulagen für Kinder mit Wohnsitz im Ausland

Ihre Kinder wohnen in einem EU/EFTA-Staat? Dann beachten Sie bitte folgende Hinweise.

Häufig gestellte Fragen

Ich habe mehrere Arbeitgebende. Wer zahlt mir die Familienzulagen aus?