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Anspruch

 
 
Anspruch auf Familienzulagen haben Kleinbauern, die haupt- oder nebenberuflich als selbständige Landwirte arbeiten, selbständige Älpler sowie Arbeitnehmende, die in einem Landwirtschaftsbetrieb gegen Entgelt in unselbständiger Stellung tätig sind.
» Merkblatt Familienzulagen in der Landwirtschaft