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Leistungen

 
 
Die Familienzulagen in der Landwirtschaft umfassen eine Kinderzulage, eine Ausbildungszulage und eine Haushaltungszulage (nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer).


Die monatliche Kinderzulage beträgt:
Für Kinder
200 Franken im Talgebiet
220 Franken im Berggebiet
Die Kinderzulage wird ausgerichtet
bis zum vollendeten 16. Altersjahr
bis zum vollendeten 20. Altersjahr an Kinder, die wegen einer Krankheit oder eines Gebrechens erwerbsunfähig sind.
 
 
Die monatliche Ausbildungszulage beträgt:
Für Kinder
250 Franken für Talgebiet
270 Franken für Berggebiet
Die Ausbildungszulage wird ausgerichtet
ab dem vollendeten 16. bis längstens zum vollendeten 25. Altersjahr
die Zulage wird nur bis zum Ende der Ausbildung gewährt
 
 
Haushaltungszulage
Die Haushaltungszulage wird an landwirtschaftliche Arbeitnehmende ausgerichtet, die
mit ihrem Ehepartner oder mit ihren Kindern einen gemeinsamen Haushalt führen
in Hausgemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben und ihr Ehegatten oder Kinder einen eigenen Haushalt führen, für dessen Kosten die Arbeitnehmenden aufkommen müssen
mit ihrem Ehepartner oder mit ihren Kindern in Hausgemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben
Die monatliche Haushaltungszulage beträgt 100 Franken.