Leistungen
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Die Familienzulagen in der Landwirtschaft umfassen eine Kinderzulage, eine Ausbildungszulage und eine Haushaltungszulage (nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer).
Die monatliche Kinderzulage beträgt ab 01.01.2009:
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Für Kinder
200 Franken im Talgebiet
220 Franken im Berggebiet
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Die Kinderzulage wird ausgerichtet
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bis zum vollendeten 16. Altersjahr
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bis zum vollendeten 20. Altersjahr an Kinder, die wegen einer Krankheit oder eines Gebrechens erwerbsunfähig sind und keine ganze IV-Rente beziehen
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Die monatliche Ausbildungszulage beträgt ab 01.01.2009:
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Für Kinder
250 Franken für Talgebiet
270 Franken für Berggebiet
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Die Ausbildungszulage wird ausgerichtet
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ab dem vollendeten 16. bis längstens zum vollendeten 25. Altersjahr
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die Zulage wird nur bis zum Ende der Ausbildung gewährt
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Haushaltungszulage
Die Haushaltungszulage wird an landwirtschaftliche Arbeitnehmende ausgerichtet, die
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mit ihrem Ehepartner oder mit ihren Kindern einen gemeinsamen Haushalt führen
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in Hausgemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben und deren Ehegatte oder deren Kinder einen eigenen Haushalt führen, für dessen Kosten die Arbeitnehmenden aufzukommen haben
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mit ihrem Ehepartner oder mit ihren Kindern in Hausgemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben
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Die monatliche Haushaltungszulage beträgt 100 Franken.
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