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Leistungen

 
 
Die Familienzulagen in der Landwirtschaft umfassen eine Kinderzulage, eine Ausbildungszulage und eine Haushaltungszulage (nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer).


Die monatliche Kinderzulage beträgt ab 01.01.2009:
Für Kinder
200 Franken im Talgebiet
220 Franken im Berggebiet
Die Kinderzulage wird ausgerichtet
bis zum vollendeten 16. Altersjahr
bis zum vollendeten 20. Altersjahr an Kinder, die wegen einer Krankheit oder eines Gebrechens erwerbsunfähig sind und keine ganze IV-Rente beziehen
 
 
Die monatliche Ausbildungszulage beträgt ab 01.01.2009:
Für Kinder
250 Franken für Talgebiet
270 Franken für Berggebiet
Die Ausbildungszulage wird ausgerichtet
ab dem vollendeten 16. bis längstens zum vollendeten 25. Altersjahr
die Zulage wird nur bis zum Ende der Ausbildung gewährt
 
 
Haushaltungszulage
Die Haushaltungszulage wird an landwirtschaftliche Arbeitnehmende ausgerichtet, die
mit ihrem Ehepartner oder mit ihren Kindern einen gemeinsamen Haushalt führen
in Hausgemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben und deren Ehegatte oder deren Kinder einen eigenen Haushalt führen, für dessen Kosten die Arbeitnehmenden aufzukommen haben
mit ihrem Ehepartner oder mit ihren Kindern in Hausgemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben
Die monatliche Haushaltungszulage beträgt 100 Franken.