Auszahlung
|
|
|
Die Familienzulagen in der Landwirtschaft werden in der Regel wie folgt ausbezahlt:
|
 |
an hauptberufliche Landwirtinnen und Landwirte sowie an Berufsfischer vierteljährlich;
|
|
 |
an nebenberufliche Landwirtinnen und Landwirte sowie an Älplerinnen und Älpler jährlich;
|
|
 |
an landwirtschaftliche Arbeitnehmende monatlich durch den Arbeitgebenden.
|
|
|
|
Ein rückwirkender Anspruch auf die Auszahlung kann geltend gemacht werden, doch ist er auf fünf Jahre vor der Anmeldung beschränkt. Zu Unrecht bezogene Familienzulagen müssen zurückerstattet werden.
|
|