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Auszahlung

 
 
Die Familienzulagen in der Landwirtschaft werden in der Regel wie folgt ausbezahlt:
vierteljährlich an hauptberufliche Kleinbauern
jährlich an nebenberufliche Kleinbauern und Älpler
monatlich durch den Arbeitgebenden an die landwirtschaftlichen Arbeitnehmenden
 
Der Anspruch auf rückwirkende Auszahlung besteht nur für die letzten fünf Jahre, bevor er geltend gemacht wird. Zu Unrecht bezogene Familienzulagen sind zurückzuerstatten.