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Auszahlung

 
 
Die Familienzulagen in der Landwirtschaft werden in der Regel wie folgt ausbezahlt:
an hauptberufliche Landwirtinnen und Landwirte sowie an Berufsfischer vierteljährlich;
an nebenberufliche Landwirtinnen und Landwirte sowie an Älplerinnen und Älpler jährlich;
an landwirtschaftliche Arbeitnehmende monatlich durch den Arbeitgebenden.
 
Ein rückwirkender Anspruch auf die Auszahlung kann geltend gemacht werden, doch ist er auf fünf Jahre vor der Anmeldung beschränkt. Zu Unrecht bezogene Familienzulagen müssen zurückerstattet werden.