Auszahlung
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Die Familienzulagen in der Landwirtschaft werden in der Regel wie folgt ausbezahlt:
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vierteljährlich an hauptberufliche Kleinbauern
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jährlich an nebenberufliche Kleinbauern und Älpler
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monatlich durch den Arbeitgebenden an die landwirtschaftlichen Arbeitnehmenden
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Der Anspruch auf rückwirkende Auszahlung besteht nur für die letzten fünf Jahre, bevor er geltend gemacht wird. Zu Unrecht bezogene Familienzulagen sind zurückzuerstatten.
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