Ausgleichskasse Luzern
Würzenbachstrasse 8
Postfach
6000 Luzern 15

Tel 041 375 05 05
Fax 041 375 05 00
www.ahvluzern.ch
 

Arbeitgebende, Arbeitnehmende und Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber

 
 
Berechnung der AHV-Beiträge als Arbeitgebende, Arbeitnehmende oder als Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber.

Wichtig:
Als Arbeitgebender, bitte die Bruttolöhne pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eingeben.

Stand: 01.01.2012
 
 
 
   
Bruttolohn CHF pro Person
(nur Ziffern)
in Monaten*
 
 
Beiträge an Bruttolohn % Beitrag
- AHV / IV / EO 10.30
- Familienausgleichskasse 1.50
 
Arbeitslosenversicherung
- bis CHF 126'000 2.20
- bis CHF 126'001-315000 1.00
 
 
Verwaltungskosten in % des AHV/IV/EO Beitrages %  
aber mindestens  
Total CHF Beitrag (durch Arbeitgeber abzurechnen)
 
 
Beiträge an Arbeitnehmer-
beitrag:
Arbeitgeber-
beitrag:
- AHV / IV / EO
- Familienausgleichskasse  
 
Arbeitslosenversicherung
- bis CHF 126'000
- ab CHF 126'001-315000
 
 
Verwaltungskosten
Total CHF
           
 
Beträge in Franken
 
Für Erwerbstätige im Rentenalter ziehen Sie einen Freibetrag von monatlich Fr. 1’400 oder jährlich Fr. 16’800 von der Bruttolohnsumme ab.
 
* Diese Angaben benötigen wir für die Berechnung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge.

Für das vereinfachte Abrechnungsverfahren beachten Sie bitte die zusätzliche Abgabe von 5% Quellensteuer.

Weitere Informationen zur Berechnung finden Sie hier:
» Anleitung zum Ausfüllen der Lohnbescheinigung
 
 
Die Berechnungen ergeben nur einen allgemeinen Anhaltspunkt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichskasse.
 
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