Arbeitgebende, Arbeitnehmende und Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber
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Berechnung der AHV-Beiträge als Arbeitgebende, Arbeitnehmende oder als Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber.
Wichtig:
Als Arbeitgebender, bitte die Bruttolöhne pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eingeben.
Stand: 01.01.2012
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Beträge in Franken
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Für Erwerbstätige im Rentenalter ziehen Sie einen Freibetrag von monatlich Fr. 1’400 oder jährlich Fr. 16’800 von der Bruttolohnsumme ab.
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* Diese Angaben benötigen wir für die Berechnung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge.
Für das vereinfachte Abrechnungsverfahren beachten Sie bitte die zusätzliche Abgabe von 5% Quellensteuer.
Weitere Informationen zur Berechnung finden Sie hier:
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» Anleitung zum Ausfüllen der Lohnbescheinigung
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Die Berechnungen ergeben nur einen allgemeinen Anhaltspunkt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichskasse.
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