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Auszahlung

 
 
Richtet der Arbeitgebende der Mutter für die Dauer des Anspruchs Lohn aus, zahlt die Ausgleichskasse die Mutterschaftsentschädigung dem Arbeitgeber aus (Verrechnung mit den Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitgebers).
 
Besondere Umstände
Die Mutter kann bei Differenzen mit dem Arbeitgeber die direkte Auszahlung der Mutterschaftsentschädigung durch die Ausgleichskasse verlangen, wenn besondere Umstände vorliegen. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig oder mit den Lohnzahlungen in Verzug ist.

Auszahlungstermin
Die Mutterschaftsentschädigung wird am Ende eines Monats ausbezahlt. Beträgt sie weniger als Fr. 200.- pro Monat, so wird sie am Ende des Anspruchs ausbezahlt.