Anspruch
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Anspruchsvoraussetzungen sind:
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Wohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in der Schweiz. Für Bürger eines Nicht-Mitgliedstaates der EU oder EFTA besteht eine Karenzfrist von 10 Jahren. Für Flüchtlinge und Staatenlose beträgt die Wartefrist 5 Jahre.
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Anspruch auf eine Rente der AHV (auch bei einem Rentenvorbezug), eine Rente der Invalidenversicherung (IV), eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV.
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Die anerkannten Ausgaben übersteigen die anrechenbaren Einkommen inklusive Vermögensanteil.
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» Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
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