Fragen & Antworten
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Was ist zu tun, damit die Krankheitskosten rückerstattet werden?
Krankheits- und Behinderungskosten müssen innerhalb von 15 Monaten geltend gemacht werden.
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Muss ich Radio- und TV-Gebühren bezahlen?
Bezügerinnen und Bezüger von jährlichen Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sind von der Gebührenpflicht für Radio und TV befreit. Reichen Sie die EL-Verfügung bei der Billag AG, Postfach, 1701 Freiburg ein. Der Antrag auf Gebührenbefreiung kann bereits vor Erhalt der EL-Verfügung gestellt werden.
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» Billag
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