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Kurzinformation

 
 
Die Invalidenversicherung (kurz die IV) ist ein wichtiges Element unseres Systems der Sozialen Sicherheit. Ihr Ziel ist es, die wirtschaftlichen Folgen einer gesundheitlich bedingten Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zu vermindern oder zu beseitigen.


Seit 1960 in Kraft
Die IV trat 1960 in Kraft. Bis heute erfuhr sie fünf Revisionen. 1968 folgte die Erweiterung der beruflichen Eingliederungsmassnahmen und des Bereichs der Sonderschulen für behinderte Kinder. Die zweite Revision - 1987/88 - brachte die Viertelsrente. Im Rahmen der dritten Revision wurden 1992 die Aufgaben zwischen Bund und Kantonen neu verteilt und die verschiedenen Organe durch je eine kantonale IV-Stelle ersetzt. Mit der vierten Revision wurden 2004 die Regionalen Ärztlichen Dienste und die aktive Arbeitsvermittlung eingeführt. Die seit 1. Januar 2008 in Kraft gesetzte 5. IV-Revision bietet insbesondere neue Instrumente zur Förderung der Eingliederung und der sozialberuflichen Integration.


Individuelle und kollektive Leistungen
Die IV richtet individuelle und kollektive Leistungen aus.


Die individuellen Leistungen bestehen
aus Eingliederungsmassnahmen (medizinische Massnahmen, Behandlung angeborener Leiden, Massnahmen beruflicher Art wie Berufsberatung, Ausbildung, Umschulung und Arbeitsvermittlung sowie Abgabe von Hilfsmitteln) und
aus Geldleistungen (IV-Renten, Hilflosenentschädigung, Taggelder).
 
 
Die kollektiven Leistungen umfassen Beiträge der Invalidenversicherung an
Institutionen, Werkstätten oder Vereinigungen, die für die Integration Behinderter arbeiten
Organisationen der privaten Invalidenhilfe.
 
Weitere Informationen zur Invalidenversicherung finden sie unter:
 
» IV-Stelle Luzern
» Bundesamt für Sozialversicherungen
» Leistungen der Invalidenversicherung IV
 
 
Rechtshinweis