Hilflosenentschädigung der AHV
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Wer erhält eine Hilflosenentschädigung?
In der Schweiz wohnhafte Personen, die eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen, können eine Hilflosenentschädigung der AHV geltend machen, wenn
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sie in mittelschwerem oder schwerem Grade hilflos sind,
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die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat und
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kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung besteht.
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Was ist unter Hilflosigkeit zu verstehen?
Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (An- & Auskleiden, Körperpflege, Fortbewegen, Essen, Verrichten der Notdurft, Aufstehen, Absitzen und Abliegen) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernde Pflege oder persönliche Überwachung bedarf.
Wie hoch ist die Hilflosenentschädigung?
Die monatliche Entschädigung beträgt bei einer Hilflosigkeit
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mittleren Grades 570 Franken
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schweren Grades 912 Franken
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Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig. Personen, die bereits vor dem Erreichen der Altersgrenze eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung bezogen haben, erhalten diese in der AHV in gleicher Höhe.
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Weitere Informationen zum Thema:
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» Anmeldung und Fragebogen für eine Hilflosenentschädigung
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» Hilflosenentschädigungen der AHV
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Rechtshinweis
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