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Kinderrente

 
 
Wer erhält eine Kinderrente?
Die Kinderrente wird zusätzlich zur Altersrente von rentenberechtigten Personen gewährt, und zwar für Söhne und Töchter:
bis zur Vollendung ihres 18. Altersjahres;
in Ausbildung bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr.
 
Dieser Anspruch gilt auch für Pflegekinder, die unentgeltlich aufgenommen wurden. Mit Ausnahme der Kinder des Ehegatten werden für Pflegekinder, die erst nach der Entstehung des Anspruchs auf eine Alters- oder Invalidenrente in Pflege genommen werden, keine Kinderrenten ausgerichtet.
 
 
Wie hoch sind die Kinderrenten?
Bei voller Beitragsdauer beträgt die Kinderrente je nach Durchschnittseinkommen:
Mindestens 464 Franken pro Monat
Höchstens 928 Franken pro Monat
 
 
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