Kinderrente
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Wer erhält eine Kinderrente?
Die Kinderrente wird zusätzlich zur Altersrente von rentenberechtigten Personen gewährt, und zwar für Söhne und Töchter:
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bis zur Vollendung ihres 18. Altersjahres;
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in Ausbildung bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr.
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Dieser Anspruch gilt auch für Pflegekinder, die unentgeltlich aufgenommen wurden. Mit Ausnahme der Kinder des Ehegatten werden für Pflegekinder, die erst nach der Entstehung des Anspruchs auf eine Alters- oder Invalidenrente in Pflege genommen werden, keine Kinderrenten ausgerichtet.
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Wie hoch sind die Kinderrenten?
Bei voller Beitragsdauer beträgt die Kinderrente je nach Durchschnittseinkommen:
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Mindestens 464 Franken pro Monat
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Höchstens 928 Franken pro Monat
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Rechtshinweis
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