Neue Versichertennummer
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Das System der bisherigen AHV-Nummer wurde 2008 durch die neue Versichertennummer abgelöst. Die neue Nummer erhält die Bezeichnung NNSS. Hinter diesem Kürzel verbirgt sich der Name „Nouveau Numéro de Sécurité Sociale“.
Die neue Versicherungsnummer wurde per 1. Juli 2008 eingeführt.
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Was bedeutet die Systemumstellung für Arbeitgebende?
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Die Systemumstellung wird für Arbeitgebende mit Aufwand verbunden sein. Zurzeit prüfen die Ausgleichskassen, in welcher geeigneten Form sie den Kunden die neuen Versichertennummern zur Verfügung stellen können. Die Arbeitgebenden werden aber in jedem Falle genügend Zeit haben, ihre EDV-Programme auf die neue Nummer umzustellen. Während einer Übergangsfrist werden im Verkehr mit den Ausgleichskassen sowohl die neue Versichertennummer, wie auch die alte AHV-Nummer verwendet werden können.
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Warum eine neue Versichertennummer?
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Das System der heute in der AHV verwendeten Versichertennummer hat sich in den letzten mehr als 50 Jahren bewährt und musste nur ein Mal – im Jahre 1972 – ausgebaut werden. Damals erweiterte man die bis anhin 8-stellige Nummer auf 11 Stellen. Nun stösst das System an seine Grenzen, sowohl im Bereich der verwendeten Codierungen als auch im Bereich der eindeutigen Zuteilung.
Bis Ende 1971 beinhaltete das von der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) geführte Versichertenregister rund 8 Millionen AHV-Nummern. Seither ist die Zahl auf rund 20 Millionen (Beginn 2005) angewachsen. Jährlich werden rund 300’000 neue AHV-Nummern zugeteilt.
Es ist absehbar, dass die Möglichkeiten der Zuteilung sehr bald ausgeschöpft sein werden. Die Schaffung einer neuen Versichertennummer drängt sich deshalb zwingend auf.
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Welche Bedingungen hat die neue Versichertennummer zu erfüllen?
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Damit keine Daten verloren gehen, muss die neue Versichertennummer mit der oder den bisherigen Nummern einer versicherten Person verbunden werden können. Sie darf aus datenschutzrelevanten Gründen nicht mehr „sprechend“ sein und sie darf nur von der Zentralen Ausgleichsstelle in Genf vergeben werden. Die Versichertennummer wird einmal zugeteilt und ändert nicht mehr.
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Wie setzt sich die neue Nummer zusammen und wer verwendet sie?
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Die neue Nummer hat 13 Stellen und lässt keinerlei Rückschlüsse auf die Person zu. Die ersten 3 Stellen sind für den Ländercode reserviert (für die Schweiz ist dies der Code 756), die nächsten 9 Stellen werden durch einen Zufallsgenerator zugeteilt und die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer.
Die neue Versichertennummer findet zunächst in den Sozialversicherungen und den damit verbundenen Verwaltungsbereichen Verwendung.
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So sieht die neue Nummer aus:
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Wie komme ich zu meiner neuen Nummer und Ausweis?
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Die neue Versichertennummer wurde auf den 1. Juli 2008 eingeführt.
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Muss ich den alten AHV-Ausweis noch aufbewahren?
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Die alten AHV-Ausweise müssen aufbewahrt und bei Bedarf (Rentenanmeldung usw.) der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht werden.
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Rechtshinweis
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