Hilfsmittel der AHV
Im Alter können sich Behinderungen einstellen, die durch Hilfsmittel wie Hörgeräte, Lupenbrillen, Prothesen etc. erleichtert oder überwunden werden können.
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Die AHV leistet Kostenbeiträge von 75% des Nettopreises für eine Reihe von Hilfsmittel an Altersrentnerinnen und -rentner, die in der Schweiz wohnen, ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen.
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Ergänzende Beiträge können unter Umständen auch von der Pro Senectute gewährt werden.
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Weitere Informationen zum Thema:
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» Anmeldung für Hilfsmittel der AHV
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» Hilfsmittel der
AHV
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» Pro Senectute
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Rechtshinweis
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