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Hilfsmittel der AHV

Im Alter können sich Behinderungen einstellen, die durch Hilfsmittel wie Hörgeräte, Lupenbrillen, Prothesen etc. erleichtert oder überwunden werden können.
 
Die AHV leistet Kostenbeiträge von 75% des Nettopreises für eine Reihe von Hilfsmittel an Altersrentnerinnen und -rentner, die in der Schweiz wohnen, ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen.
Ergänzende Beiträge können unter Umständen auch von der Pro Senectute gewährt werden.
 
 
Weitere Informationen zum Thema:
» Anmeldung für Hilfsmittel der AHV
» Hilfsmittel der AHV
» Pro Senectute
 
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