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Waisenrenten

 
 
Wann haben Kinder Anspruch auf eine Waisenrente?
Kinder haben nach dem Tode des Vaters oder der Mutter Anspruch auf eine Waisenrente. Sind beide Elternteile verstorben, werden zwei Waisenrenten ausgerichtet. Der Anspruch erlischt mit dem 18. Geburtstag oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch mit dem 25. Geburtstag.

Wie hoch sind die Waisenrenten?
Bei voller Beitragsdauer beträgt die Waisenrente je nach Durchschnittseinkommen:
Mindestens 464 Franken pro Monat
Höchstens 928 Franken pro Monat
 
Muss die Waisenrente separat angemeldet werden?
Wenn kein Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente besteht, muss die Waisenrente separat angemeldet werden.

Wo erhalten Sie die Anmeldeformulare?
Die Anmeldeformulare sind bei den Ausgleichskassen und ihren AHV-Zweigstellen erhältlich oder direkt über den Link auf dieser Seite.

Die Anmeldung ist bei der Ausgleichskasse einzureichen, bei der die verstorbene Person zuletzt AHV-Beiträge entrichtet hat.

Wurden keine AHV-Beiträge entrichtet, so ist die Anmeldung für den Bezug von Renten bei der kantonalen Ausgleichskasse einzureichen.
» Hinterlassenenrenten der AHV
 
Falls die Ausgleichskasse Luzern für die Auszahlung Ihrer Rente zuständig ist, muss die ausgefüllte Anmeldung bei der AHV-Zweistelle des Wohnortes eingereicht werden.
 
 
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