Waisenrenten
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Wann haben Kinder Anspruch auf eine Waisenrente?
Kinder haben nach dem Tode des Vaters oder der Mutter Anspruch auf eine Waisenrente. Sind beide Elternteile verstorben, werden zwei Waisenrenten ausgerichtet. Der Rentenanspruch dauert in der Regel bis zur Vollendung des 18. Altersjahres, für Kinder in Ausbildung bis zu deren Abschluss, längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr.
Wie hoch sind die Waisenrenten?
Bei voller Beitragsdauer beträgt die Waisenrente je nach Durchschnittseinkommen:
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Mindestens Fr. 456.- pro Monat
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Höchstens Fr. 912.- pro Monat
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Muss die Waisenrente separat angemeldet werden?
Wenn kein Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente besteht, muss die Waisenrente separat angemeldet werden.
Wo erhalten Sie die Anmeldeformulare?
Die Anmeldeformulare sind bei den Ausgleichskasse und ihren AHV-Zweigstellen erhältlich oder direkt über den Link auf dieser Seite.
Die Anmeldung ist bei der Ausgleichskasse einzureichen, bei der die verstorbenen Person zuletzt AHV-Beiträge entrichtet hat.
Wurden keine AHV-Beiträge entrichtet, so ist die Anmeldung für den Bezug von Renten bei der kantonalen Ausgleichskasse einzureichen.
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» Hinterlassenenrenten der AHV
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Falls die Ausgleichskasse Luzern für die Auszahlung Ihrer Rente zuständig ist, muss die ausgefüllte Anmeldung bei der AHV-Zweistelle des Wohnortes eingereicht werden.
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Rechtshinweis
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