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Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANobAG)

 
 
Das Merkmal dieser Versicherten ist das Fehlen eines beitragspflichtigen Arbeitgebers mit Sitz in der Schweiz. So sind beispielsweise Personen mit Arbeitsort in der Schweiz ANobAG, die für einen in der Schweiz nicht beitragspflichtigen Arbeitgeber (z.B. ausländische Firma ohne Geschäftsdomizil in der Schweiz, Botschaft oder Konsulat eines anderen Landes) arbeiten. ANobAG entrichten die Beiträge wie die Selbständigerwerbenden auf Grund einer degressiven Skala.

Wenn der Arbeitgeber zustimmt, können aber die Beiträge im normalen Verfahren für Lohnbeiträge abgerechnet werden. In diesem Fall beträgt der Beitragssatz für AHV/IV/EO 10.1 %.

Die Beiträge werden auf Grund des Erwerbseinkommens und im gleichen Verfahren wie diejenigen der Selbständigerwerbenden festgesetzt. Zusätzlich sind Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) geschuldet.
» Selbständigerwerbende
 
 
Beitragsätze
1.1.2004 bis 31.12.2007
1.1.2008 bis 31.12.2008
ab 1.1.2009
AHV / IV / EO
5,116% bis 9,5%
5,116% bis 9,5%
5,116% bis 9,5%
Verwaltungskosten
keine
keine
keine
ALV (bis CHF 106'800.-)
2,0%
ALV (bis CHF 126'000.-)
2,0%
2,0%
FAK (Familienzulagen)
keine
keine
1,7%
 
» Anmeldeformular ANobAG
» Beiträge an die Arbeitslosenversicherung
» Online-Rechner: Berechnen Sie die Höhe der AHV-Beiträge als Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber
 
 
Rechtshinweis