Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANobAG)
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Das Merkmal dieser Versicherten ist das Fehlen eines beitragspflichtigen Arbeitgebers mit Sitz in der Schweiz. So sind beispielsweise Personen mit Arbeitsort in der Schweiz ANobAG, die für einen in der Schweiz nicht beitragspflichtigen Arbeitgeber (z.B.
ausländische Firma ohne Geschäftsdomizil in der Schweiz, Botschaft oder Konsulat eines anderen Landes) arbeiten. ANobAG entrichten die Beiträge wie die Selbständigerwerbenden auf Grund einer degressiven Skala.
Wenn der Arbeitgeber zustimmt, können aber die Beiträge im normalen Verfahren für Lohnbeiträge abgerechnet werden. In diesem Fall beträgt der Beitragssatz für AHV/IV/EO 10.1 %.
Die Beiträge werden auf Grund des Erwerbseinkommens und im gleichen Verfahren wie diejenigen der Selbständigerwerbenden festgesetzt. Zusätzlich sind Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) geschuldet.
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» Selbständigerwerbende
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Beitragsätze
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1.1.2004 bis 31.12.2007
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1.1.2008 bis 31.12.2008
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ab 1.1.2009
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AHV / IV / EO
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5,116% bis 9,5%
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5,116% bis 9,5%
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5,116% bis 9,5%
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Verwaltungskosten
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keine
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keine
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keine
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ALV (bis CHF 106'800.-)
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2,0%
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ALV (bis CHF 126'000.-)
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2,0%
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2,0%
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FAK (Familienzulagen)
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keine
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keine
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1,7%
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» Anmeldeformular ANobAG
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» Beiträge an die Arbeitslosenversicherung
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» Online-Rechner: Berechnen Sie die Höhe der AHV-Beiträge als Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber
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Rechtshinweis
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