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Kurzinformation

 
 
Die Familienzulagen für Selbständigerwerbende (FAK-SE) bestehen aus einer Geburts-, einer Adoptions-, einer Kinder- und einer Ausbildungszulage. Sie richten sich an alle Selbständigerwerbenden in nichtlandwirtschaftlichen Berufen im Kanton Luzern, unabhängig davon, wo die AHV-Beiträge abgerechnet werden.
 
Die vom Zulagenberechtigten ausgefüllten Formulare müssen bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes abgegeben werden.
» Merkblatt "Familienzulagen im Kanton Luzern"