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Anmeldung

 
 
Selbständigerwerbende Personen in nichtlandwirtschaftlichen Berufen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, geben das ausgefüllte Anmeldeformular bei der AHV-Zweigstelle ihres Wohnortes ab, unabhängig davon, bei welcher Ausgleichskasse sie die AHV-Beiträge abrechnen.
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