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Auszahlung

 
 
Bei Selbständigerwerbenden, die ihre AHV-Beiträge mit der Ausgleichskasse Luzern abrechnen, werden die Familienzulagen mit den geschuldeten Beiträgen vierteljährlich verrechnet.

Den übrigen Bezügern werden die Leistungen der FAK-SE vierteljährlich - jeweils im März / Juni / September / Dezember - auf das persönliche Postcheck- oder Bankkonto überwiesen.