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Beiträge

 
 
Der Beitrag an die Kantonale Familienausgleichskasse beträgt 1.5% der AHV-pflichtigen Lohnsumme und ist ausschliesslich vom Arbeitgeber zu tragen. Öffentliche Mittel fliessen der Kasse nicht zu. Der FAK-Beitrag wird auf sämtlichen Lohnzahlungen geschuldet, die von Arbeitgebern im Kanton Luzern ausbezahlt werden, unabhängig davon, ob Familienzulagen bezogen werden oder nicht.