Würzenbachstrasse 8, 6000 Luzern 15    Telefon: 041 375 05 05    Fax: 041 375 05 00   » Kontakt
 



» Kontakt
» Sitemap
» Suchen
» Rechtshinweis
» Home
 

Kurzinformation

 
 
Die AHV: das wichtigste Sozialwerk der Schweiz
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz.
 
Die Altersrenten tragen dazu bei, einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten.
 
Die Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass zum menschlichen Leid auch noch eine finanzielle Notlage hinzukommt.
 
Solidarität zwischen Alt und Jung, Arm und Reich, Frau und Mann
Aber die Solidarität in der AHV geht noch weiter: Besserverdienende unterstützen schlechter gestellte Versicherte. Sie bezahlen mehr Beiträge, als zur Finanzierung ihrer eigenen Rente nötig ist, während wirtschaftlich schlechter Gestellte mehr Leistungen beziehen, als es ihren Beiträgen entspricht. So findet ein Ausgleich zwischen Arm und Reich statt.

Solidarität spielt auch zwischen den Regionen. Geld fliesst von wirtschaftlich starken Zentren in die ländlichen Regionen.

Mit den Erziehungsgutschriften kommt die Solidarität kinderloser Personen mit Müttern und Vätern zum tragen. Mit den Betreuungsgutschriften spielt die Solidarität zwischen Personen ohne Betreuungsaufgaben mit jenen, die sich um pflegebedürftige Verwandte kümmern.

Mit der Einkommensteilung (Splitting) spielt bei der AHV auch die Solidarität zwischen den Ehepartnern.
 
 
Seit 1948 in Kraft
Die Entstehung der AHV geht auf das Jahr 1925 zurück, als das Stimmvolk einem Verfassungsartikel zur Schaffung einer Alters- und Hinterlassenenversicherung zustimmte: Am 1. Januar 1948 schliesslich trat die AHV in Kraft. Die ersten Renten wurden ausbezahlt.
» Geschichte und Strukturen
» Internetseite der AHV-Informationsstelle
 
 
Rechtshinweis