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Anmeldung

 
 
Anmeldung zum Bezug von Renten
Wer seine Altersrente beziehen möchte, muss den Anspruch anmelden. Wir empfehlen, die Anmeldung drei bis vier Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen.

Wo erhalten Sie die Anmeldeformulare?
Die Anmeldeformulare sind bei den Ausgleichskassen und ihren AHV-Zweigstellen erhältlich oder direkt über den Link auf dieser Seite.
Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige müssen sich bei jener Ausgleichskasse anmelden, die vor dem Eintritt des Rentenfalles die Beiträge entgegengenommen hat. Der Arbeitgeber gibt Auskunft über deren Adresse.
 
Verheiratete Personen, deren Ehegatte bereits rentenberechtigt ist, müssen sich bei jener Ausgleichskasse anmelden, welche die Rente des Ehegatten auszahlt.
 
Personen, die keine Beiträge entrichtet haben, müssen sich bei ihrer kantonalen Ausgleichskasse oder deren AHV-Zweigstellen anmelden.
» Antragsformular für die Altersrente
 
Falls die Ausgleichskasse Luzern für die Auszahlung Ihrer Rente zuständig ist, muss die ausgefüllte Anmeldung bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes eingereicht werden.
 
 
Rechtshinweis