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Auszahlung

 
 
Die Renten und Hilflosenentschädigungen der AHV und IV werden durch die zuständige Ausgleichskasse ausbezahlt.

Die Renten und Hilflosenentschädigungen werden grundsätzlich an die rentenberechtigten Personen ausbezahlt und zwar auf deren Post- oder Bankkonto.

Die laufenden Renten und Hilflosenentschädigungen müssen von der Ausgleichskasse spätestens bis zum 20. Tag des Monats zur Auszahlung aufgegeben werden.
 
 
Rechtshinweis