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Fragen & Antworten

 
 
Was ist zu tun, um eine Rente zu bekommen?
Um eine Rente zu erhalten, braucht es eine Anmeldung bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes.
» Anmeldung für eine Altersrente
» Anmeldung für Hinterlassenenrenten
 
 
Wie hoch wird meine Rente sein?
Das lässt sich im Voraus nicht genau sagen. Denn die für die Ausgleichskasse verbindliche Berechnung und Festsetzung der Rente kann erst bei Eintritt des Rentenfalls vorgenommen werden. Das Ergebnis wird Ihnen dann mittels einer Verfügung mitgeteilt.
 
 
Wie wird die Altersrente für eine geschiedene Person berechnet?
Massgebend für die Rentenberechnung einer geschiedenen Person sind
ihr eigenes Einkommen
die während der Ehe gesplitteten Einkommen und
allfällige Erziehungs- bzw. Betreuungsgutschriften.
 
 
In welchen Fällen ist die Ausgleichskasse in der Lage, eine Rentenvorausberechnung vorzunehmen?
Sie können Ihre Alters-, Hinterlassenen oder Invalidenrente im Voraus berechnen lassen. Ihre zukünftige Rente hängt unter anderem von der Entwicklung des Einkommens ab. Je näher das Rentenalter, desto zutreffender fällt die Berechnung aus. Sie wird in der Regel unentgeltlich von derjenigen Ausgleichskasse oder Sozialversicherungsanstalt erstellt, welche beim Einreichen des Antrages für den Bezug der AHV-Beiträge zuständig ist.

Sie erleichtern der zuständigen Ausgleichskasse die Arbeit, wenn Sie die Vorausberechnung mit dem dafür vorgesehenen Antrag für eine Rentenvorausberechnung verlangen.
» Merkblatt "Rentenvorausberechnung"
» Antrag für eine Rentenvorausberechnung
 
 
Wann ist der Rentenaufschub bzw. -vorbezug zu empfehlen?
Eine generelle Empfehlung kann nicht abgegeben werden. Jeder Rentenfall ist einzeln zu betrachten.
» Merkblatt "Flexibles Rentenalter"
 
 
Wieviele Monate vor Rentenbeginn muss die Anmeldung eingereicht werden?
In der Regel genügt es, wenn die Anmeldung zum Bezug einer Altersrente 3 bis 4 Monate vor Eintritt des Rentenalters eingereicht wird. Das heisst
für Frauen 3 bis 4 Monate vor Vollendung des 64. Altersjahres
für Männer 3 bis 4 Monate vor Vollendung des 65. Altersjahres.
 
Anmeldung bei Vorbezug
Die Anmeldung muss spätestens am letzten Tag des Monats, in dem das entsprechende Altersjahr vollendet wird, eingereicht werden. Andernfalls kann der Rentenvorbezug erst mit Wirkung ab dem nächstfolgenden Geburtstag geltend gemacht werden. Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen.

Anmeldung bei Aufschub
Der Aufschub muss innerhalb eines Jahres seit Beginn der Rentenberechtigung erklärt werden. Meldet sich eine Person erst nach dieser Frist an oder wurde im Anmeldeformular die Aufschubserklärung nicht angekreuzt, wird die Altersrente nach den allgemeinen Bestimmungen, also ohne Zuschlag, festgesetzt und ausbezahlt.
» Anmeldung für einen Rentenvorbezug oder Rentenaufschub
 
Wichtig
Anmeldungen zum Bezug von Hinterlassenenrenten sollten immer möglichst rasch erfolgen.
» Anmeldung für Hinterlassenenrenten
 
 
Wird eine Altersrente im 1. Versicherungsfall auch ausbezahlt, wenn nie AHV-Beiträge bezahlt worden sind?
Ja, wenn ein Ehepartner durch den andern versichert war oder wenn Anspruch auf Erziehungs- bzw. Betreuungsgutschriften besteht. Bei Beitragslücken besteht Anspruch auf eine Teilrente, andernfalls auf eine Vollrente.


Was ist bei einem längeren Auslandaufenthalt vorzukehren, damit im Rentenfall keine fehlenden Beitragsjahre entstehen?
Für Auslandschweizer und EU-/EFTA-Bürger mit Wohnsitz in einem Nicht-EU-Land besteht die Möglichkeit, freiwillige Beiträge an die AHV zu entrichten. Wer Wohnsitz in einem EU-Staat nimmt, untersteht der dortigen Sozialversicherung.
» Freiwillige Beiträge
 
Wichtig
Längere Aufenthalte im Ausland führen sehr oft zu Beitragslücken. Deshalb sollten sich alle vor der Abreise darüber informieren, wie sie zu vermeiden sind.
» Merkblatt "Freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung"
 
 
Wann erhalte ich Erziehungsgutschriften?
Erziehungsgutschriften sind (fiktive) Einkommen, welche einer versicherten Person für jedes Jahr, in dem sie Kinder unter 16 Jahren betreut hat, gutgeschrieben werden. Diese Gutschriften werden während den Ehejahren geteilt. Sie werden erst im Zeitpunkt eines Rentenanspruches automatisch angerechnet.
 
 
Wo muss die Anmeldung zur Altersrente eingereicht werden, wenn der Ehegatte bereits eine AHV-/IV-Rente bezieht?
Bei der Ausgleichskasse, die bereits eine Rente auszahlt.


Wann muss die Einkommensteilung bei einer Scheidung verlangt werden?
Wir empfehlen, die Einkommensteilung immer sofort nach der Scheidung bei jener Ausgleichskasse einzuleiten, bei der zuletzt AHV-Beiträge bezahlt wurden.
Wenn die versicherte Person Anspruch auf eine Rente hat, muss das Splittingverfahren von Amtes wegen durchgeführt werden.
 
 
Weshalb kann die Einkommensteilung durch einen Ehevertrag nicht verhindert werden?
Weil die Einkommensteilung von Gesetzes wegen unabhängig vom Güterstand (Gütertrennung/Ehevertrag) der geschiedenen Ehegatten durchgeführt wird.


Muss die Einkommensteilung beantragt werden?
Nein. Die Einkommensteilung muss nicht, aber sie kann von einem der geschiedenen Ehegatten beantragt werden. Ansonsten leiten die Ausgleichskassen das Splitting spätestens ein, wenn einer der geschiedenen Ehegatten sich für eine Rente (Invaliden- oder Altersrente) anmeldet.


Weshalb werden bei der Einkommensteilung beide geschiedenen Ehegatten angeschrieben, obwohl auf dem Anmeldeformular erwähnt wird, dass die Unterschrift eines geschiedenen Ehegatten ausreicht?
Wenn die Einkommensteilung beantragt wurde, sind die Ausgleichskassen verpflichtet, beide geschiedenen Ehegatten darüber zu informieren.
 
 
Wann erhält eine betreuende Person Betreuungsgutschriften?
Betreuungsgutschriften werden Personen angerechnet, die sich um pflegebedürftige Verwandte kümmern, die in der Nähe wohnen (max 30 km entfernt) oder die pflegende Person nicht länger als eine Stunde braucht, um den entsprechenden Weg zurückzulegen.
» Merkblatt "Betreuungsgutschriften"
» Anmeldung für die Anrechnung von Betreuungsgutschriften
 
 
Was ist der Unterschied zwischen Erziehungsgutschriften und Betreuungsgutschriften?
Erziehungsgutschriften werden Versicherten für die Jahre angerechnet, in denen sie die elterliche Sorge über eines oder mehrere Kinder unter 16 Jahren ausübten.
Betreuungsgutschriften erhalten Versicherte, die Verwandte mit einem Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV oder IV betreuen. Die Hilflosigkeit muss jedoch mindestens mittleren Grades sein. Ehegatten, Schwiegereltern und Stiefkinder sind Verwandten gleichgestellt.
 
 
Wann erfolgt die Überweisung von Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften an die betreuenden Personen?
Nie, da es sich um eine Gutschrift handelt. Diese Gutschrift ist keine direkte Geldleistung, sondern entspricht einem rein zahlenmässigen Zuschlag zum Erwerbseinkommen, aus dem die spätere Rente berechnet wird.


Weshalb muss man sich für jedes betreuende Jahr neu anmelden?
Weil die Ausgleichskassen abklären müssen, ob die Antrag stellenden Personen einen gemeinsamen Wohnsitz haben, noch verheiratet sind und ob der Anspruch auf Hilflosenentschädigung noch besteht.
 
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