Würzenbachstrasse 8, 6000 Luzern 15 Telefon: 041 375 05 05    Fax: 041 375 05 00   » Kontakt
 



» Kontakt
» Sitemap
» Suchen
» Rechtshinweis
» Home
 

Anmeldung

 
 
Die Dienstleistenden erhalten von ihrem Rechnungsführer bzw. von ihrer Rechnungsführerin für jeden Dienst eine EO-Anmeldung für die geleisteten Dienst- bzw. Kurstage. Auf dieser machen sie die verlangten Angaben über ihre persönlichen Verhältnisse und leiten sie weiter an:
 
die Arbeitgebenden, wenn sie Arbeitnehmer oder Lernende sind. Bei mehreren Arbeitgebenden leitet man die EO-Anmeldung an einen Arbeitgebenden nach eigener Wahl weiter. Von den übrigen Arbeitgebenden verlangt man die Lohnbescheinigungen gemäss Abschnitt C der EO-Anmeldung. Die Original-EO-Anmeldung ist zusammen mit allen Lohnbescheinigungen an die Ausgleichskasse des Arbeitgebenden weiter zu leiten, der die EO-Anmeldung ausgefüllt hat. Oder an
 
ihre Ausgleichskasse, wenn sie selbständigerwerbend sind;
 
den Arbeitgeber, wenn sie gleichzeitig Arbeitnehmende und selbständig erwerbend sind;
 
den letzten Arbeitgeber, wenn sie arbeitslos sind. Wenn die Arbeitgeberfirma nicht mehr existiert, ist die EO-Anmeldung an die kantonale Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons unter Angabe des letzten Arbeitgebers weiterzuleiten;
 
ihre Ausgleichskasse, wenn sie als Nichterwerbstätige AHV-beitragspflichtig sind;
 
die kantonale Ausgleichskasse, wenn sie nichterwerbstätig und nicht AHV-beitragspflichtig sind;
 
die Schweizerische Ausgleichskasse, Avenue Edmond-Vaucher 18, 1211 Genf 2, wenn sie Auslandschweizerin oder -schweizer sind.
 
Ohne EO-Anmeldung wird keine Entschädigung entrichtet.