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Kurzinformation

 
 
Aufgrund des am 1. Januar 1996 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) werden den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden.
 
Die Individuelle Prämienverbilligung wird bei der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnortes bearbeitet. Das Formular kann auch dort bezogen werden.
» Merkblatt Obligatorische Krankenpflegeversicherung
» Merkblatt Prämienverbilligung 2013
» Anmeldeformular Prämienverbilligung 2013