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Kurzinformation

 
 
Die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) bestehen aus einer Kinderzulage und eine Haushaltungszulage für landwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und -nehmer. Sie sind als Beitrag der Sozialpartner zur Entlastung von selbständigen Kleinbauern, Älplern und landwirtschaftlichen Angestellten gedacht.
 
Die vom Zulagenberechtigten ausgefüllten Formulare müssen durch den Arbeitgeber bestätigt und bei der Ausgleichskasse eingereicht werden.
» Merkblatt "Familienzulagen in der Landwirtschaft"