Kurzinformation
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Die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) bestehen aus einer Kinderzulage und eine Haushaltungszulage für landwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und
-nehmer. Sie sind als Beitrag der Sozialpartner zur Entlastung von selbständigen Kleinbauern, Älplern und landwirtschaftlichen Angestellten gedacht.
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Die vom Zulagenberechtigten ausgefüllten Formulare müssen durch den Arbeitgeber bestätigt und bei der Ausgleichskasse eingereicht werden.
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» Merkblatt "Familienzulagen in der Landwirtschaft"
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