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Anspruch

 
 
Anspruchsvoraussetzungen sind:
 
Wohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in der Schweiz. Für Bürger eines Nicht-Mitgliedstaates der EU oder EFTA besteht eine Karenzfrist von 10 Jahren. Für Flüchtlinge und Staatenlose beträgt die Wartefrist 5 Jahre.
 
Anspruch auf eine Rente der AHV (auch bei einem Rentenvorbezug), eine Rente der Invalidenversicherung (IV), eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV.
 
Die anerkannten Ausgaben übersteigen die anrechenbaren Einkommen inklusive Vermögensanteil.
 
» Merkblatt "Ergänzungsleistungen zur AHV und IV"