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Auszahlung

 
 
Die Ergänzungsleistungen werden durch die Ausgleichskasse des Wohnkantons berechnet und ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt monatlich.

Die Ergänzungsleistungen werden grundsätzlich an die berechtigten Personen ausbezahlt und zwar auf deren Post- oder Bankkonto.