Kurzinformation
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Die Invalidenversicherung (kurz die IV) ist ein wichtiges Element unseres Systems der Sozialen Sicherheit. Ihr Ziel ist es, die wirtschaftlichen Folgen einer gesundheitlich bedingten Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zu vermindern oder zu beseitigen.
Seit 1960 in Kraft
Die IV trat 1960 in Kraft. Bis heute erfuhr sie fünf Revisionen. 1968 folgte die Erweiterung der beruflichen Eingliederungsmassnahmen und des Bereichs der Sonderschulen für behinderte Kinder. Die zweite Revision - 1987/88 - brachte die Viertelsrente. Im Rahmen der dritten Revision wurden 1992 die Aufgaben zwischen Bund und Kantonen neu verteilt und die verschiedenen Organe durch je eine kantonale IV-Stelle ersetzt. Mit der vierten Revision wurden 2004 die Regionalen Ärztlichen Dienste und die aktive Arbeitsvermittlung eingeführt. Die am 1. Januar 2008 in Kraft gesetzte 5. IV-Revision bietet insbesondere neue Instrumente zur Förderung der Eingliederung und der sozialberuflichen Integration.
Mit der 6. IV-Revision erfüllt der Bundesrat den ausdrücklichen Auftrag des Parlaments, wonach er insbesondere vorschlagen muss, "wie die Invalidenversicherung durch Senkung der Ausgaben saniert werden kann". Er hat die Revision in zwei Massnahmenpakete aufgeteilt.
Die Revision 6a ist als erstes Massnahmenpaket am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Im Sinne des Ziels "Eingliederung vor Rente" umfasst sie eine Reihe von eingliederungsorientierten Massnahmen. Die Einführung von neuen Instrumenten begünstigt die Eingliederung der Rentenbezügerinnen und -bezüger.
Die Revision 6b - mit weniger rasch umsetzbaren Massnahmen - soll auf 2015 in Kraft gesetzt werden. Der Bundesrat hat die Botschaft zum zweiten Paket der 6. Revision am 11. Mai 2011 verabschiedet. Damit erfüllt er den Auftrag des Parlaments, die IV insbesondere mit einer Ausgabenreduktion zu sanieren. Das Massnahmenpaket stellt sicher, dass die IV ab Ende der befristeten Mehrwertsteuererhöhung finanziell auf eigenen Beinen steht, also ab 2018.
Individuelle und kollektive Leistungen
Die IV richtet individuelle und kollektive Leistungen aus.
Die individuellen Leistungen bestehen
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aus Eingliederungsmassnahmen (medizinische Massnahmen, Behandlung angeborener Leiden, Massnahmen beruflicher Art wie Berufsberatung, Ausbildung, Umschulung, Arbeitsversuchen und Arbeitsvermittlung sowie Abgabe von Hilfsmitteln) und
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aus Geldleistungen (IV-Renten, Hilflosenentschädigung, Taggelder).
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Die kollektiven Leistungen umfassen Beiträge der Invalidenversicherung an
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Institutionen, Werkstätten oder Vereinigungen, die für die Integration Behinderter arbeiten
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Organisationen der privaten Invalidenhilfe.
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Weitere Informationen zur Invalidenversicherung finden sie unter:
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» IV-Stelle Luzern
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» Bundesamt für Sozialversicherungen
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» Leistungen der Invalidenversicherung IV
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Rechtshinweis
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