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Anspruch

 
 
Wer hat Anspruch auf eine Altersrente?
Damit eine Person Anspruch auf eine Altersrente hat, müssen ihr mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können.

Ein volles Beitragsjahr liegt vor, wenn:
die versicherte Person während insgesamt eines Jahres Beiträge geleistet hat, oder
der erwerbstätige Ehegatte einer versicherten Person mindestens während eines Jahres den doppelten Mindestbeitrag (= 2 x Fr. 480.-) entrichtet hat, oder
Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden können.
 
 
Wann beginnt und wann endet der Anspruch?
Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am ersten Tag des Monats, welcher der Vollendung des Rentenalters folgt.
Der Rentenanspruch erlischt am Ende des Monats, in dem die rentenberechtigte Person stirbt.
 
 
Rechtshinweis