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Kurzinformation

 
 
 

Familienzulagen auch für Selbständigerwerbende

 
Ab Januar 2013 erhalten in der ganzen Schweiz auch Selbständigerwerbende in nicht landwirtschaftlichen Berufen Familienzulagen. Von der Neuerung profitieren zum Beispiel Familien mit nur einem erwerbstätigen Elternteil.
 
Die Familienzulagen für Selbständigerwerbende (FAK-SE) bestehen im Kanton Luzern aus einer Geburts-, einer Adoptions-, einer Kinder- und einer Ausbildungszulage. Sie richten sich an alle Selbständigerwerbenden in nichtlandwirtschaftlichen Berufen im Kanton Luzern, unabhängig davon, wo die AHV-Beiträge abgerechnet werden.
 
Die ausgefüllten Formulare müssen bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes abgegeben werden.
» Merkblatt "Familienzulagen im Kanton Luzern"