Kurzinformation
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Familienzulagen auch für Selbständigerwerbende
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Ab Januar 2013 erhalten in der ganzen Schweiz auch Selbständigerwerbende in nicht landwirtschaftlichen Berufen Familienzulagen. Von der Neuerung profitieren zum Beispiel Familien mit nur einem erwerbstätigen Elternteil.
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Die Familienzulagen für Selbständigerwerbende (FAK-SE) bestehen im Kanton Luzern aus einer Geburts-, einer Adoptions-, einer Kinder- und einer Ausbildungszulage. Sie richten sich an alle Selbständigerwerbenden in nichtlandwirtschaftlichen Berufen im Kanton Luzern, unabhängig davon, wo die AHV-Beiträge abgerechnet werden.
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Die ausgefüllten Formulare müssen bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes abgegeben werden.
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» Merkblatt "Familienzulagen im Kanton Luzern"
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