Kurzinformation
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Die Familienzulagen für Arbeitnehmende bestehen aus einer Geburts-, einer Adoptions-, einer Kinder- und einer Ausbildungszulage.
Anspruch auf Zulagen haben Arbeitnehmende in nichtlandwirtschaftlichen Berufen, deren Arbeitgeber der Familienausgleichskasse angeschlossen sind.
Die Zulagen werden immer als ganze Zulagen ausgerichtet, sofern der Lohn der Arbeitnehmenden mindestens Fr. 585.- pro Monat oder Fr. 7’020.- pro Jahr beträgt. Beim unterschreiten dieser Ansätze werden keine Zulagen ausgerichtet.
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» Merkblatt "Familienzulagen im Kanton Luzern"
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» Anmeldung Familienzulagen für Arbeitnehmende
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» Demande d’allocations familiales pour salariés
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» Zusatzblatt für die Anmeldung von Familienzulagen
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» E411 Formular für Kinder im Ausland
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Die Zulagen für Selbständigerwerbende im Kanton Luzern sind speziell geregelt.
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» Familienzulagen für Selbständigerwerbende
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