Versicherungsausweis AHV-IV
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Wer Beiträge bezahlt oder Leistungen bezieht, erhält einen Versicherungsausweis. Der Ausweis dient als Bestätigung für die Aufnahme in das Versichertenregister.
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» Liste aller Ausgleichskassen
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Der Versicherungsausweis AHV-IV
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Die alte Versichertennummer ist mit der neuen Nummer verbunden. Sie behält also ihre Gültigkeit. Damit kann garantiert werden, dass alle AHV-Beiträge, welche bisher auf ein Konto mit der alten Nummer verbucht worden sind, auch über die neue Nummer abgerufen werden können. Es gehen also keine Daten verloren.
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Damit Sie feststellen können, welche Ausgleichskassen ein individuelles Konto führen, wurde ein öffentlich zugängliches
Inforegister
im Internet erstellt.
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Anmelde- und Mutationsverfahren für Arbeitgeber
Über unsere Homepage kann das
Anmelde- und Mutationsverfahren online
vorgenommen werden. Weil der Versicherungsausweis nicht mehr eingereicht werden muss, können die Arbeitgeber online Mutationen im Internet eingeben. Bei Anmeldungen wird die Ausgleichskasse den Versicherungsnachweis erstellen und dem Arbeitgeber zusenden.
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Weitere Informationen zum Thema
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» Versichertennummer AHV/IV
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» Mitarbeitermeldung durch Arbeitgeber
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Rechtshinweis
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