CO2-Abgabe
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Seit 1. Januar 2008 erhebt die Oberzolldirektion auf fossilen Brennstoffen (Heizöl, Erdgas, Kohle) die CO2-Abgabe. Die Verteuerung soll den sparsamen Umgang mit diesen Brennstoffen fördern. Da es sich um eine Lenkungsabgabe handelt, wird der Abgabeertrag anteilsmässig an Bevölkerung und Wirtschaft zurück verteilt.
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Die Rückverteilung an die Bevölkerung erfolgt über die obligatorische Krankenversicherung: Jeder versicherten Person wird der gleiche Betrag von der Krankenkassenprämie abgezogen.
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Der Anteil der Wirtschaft wird über die AHV-Ausgleichskassen an die Arbeitgebenden zurück verteilt: Die Unternehmen erhalten einen zu ihrer Lohnsumme proportionalen Betrag.
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Die Rückverteilung erfolgt jeweils im zweiten Jahr nach der Abgabeerhebung.
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» Bundesamt für Umwelt (CO2-Abgabe)
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» Mitteilung Bundesamt für Umwelt vom 15.9.2009
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