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CO2-Abgabe

 
 
Seit 1. Januar 2008 erhebt die Oberzolldirektion auf fossilen Brennstoffen (Heizöl, Erdgas, Kohle) die CO2-Abgabe. Die Verteuerung soll den sparsamen Umgang mit diesen Brennstoffen fördern. Da es sich um eine Lenkungsabgabe handelt, wird der Abgabeertrag anteilsmässig an Bevölkerung und Wirtschaft zurück verteilt.
 
Die Rückverteilung an die Bevölkerung erfolgt über die obligatorische Krankenversicherung: Jeder versicherten Person wird der gleiche Betrag von der Krankenkassenprämie abgezogen.
 
Der Anteil der Wirtschaft wird über die AHV-Ausgleichskassen an die Arbeitgebenden zurück verteilt: Die Unternehmen erhalten einen zu ihrer Lohnsumme proportionalen Betrag.
 
Die Rückverteilung erfolgt jeweils im zweiten Jahr nach der Abgabeerhebung.
 
» Bundesamt für Umwelt (CO2-Abgabe)
» Mitteilung Bundesamt für Umwelt vom 15.9.2009