Hier können Sie neue oder austretende Mitarbeitende an- bzw. abmelden.
Hinweis: Ab dem 1. Juni 2016 entfällt die Pflicht der Arbeitgeber, neue Mitarbeitende innert Monatsfrist der Ausgleichskasse zu melden. Es genügt, diese unter Angabe der Versichertennummer in der nächsten Lohnbescheinigung aufzuführen. Auch der Versicherungsnachweis zuhanden der Mitarbeitenden wurde ersatzlos gestrichen. Es steht den Arbeitgebenden jedoch offen, die neuen Mitarbeitenden weiterhin unterjährig zu melden.
Neue Mitarbeitende, die noch keine Versichertennummer haben oder solche, die einen Anspruch auf Familienzulagen geltend machen möchten, sind weiterhin innert 30 Tagen nach Stellenantritt der Ausgleichskasse zu melden. Dazu können die Formulare in der rechten Spalte verwendet werden.
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