Frau isst Apfel im Park

Obligatorische Krankenversicherung

In der Schweiz ist jede Person verpflichtet, sich gegen Krankheit und Unfall zu versichern. Damit wird eine angemessene Behandlung sichergestellt. In Ausnahmefällen können Sie sich von der obligatorischen Grundversicherung befreien lassen.

Wenn Sie in der Schweiz wohnen, müssen Sie bei einer Schweizerischen Krankenkasse eine Grundversicherung abschliessen. Dadurch soll der ganzen Bevölkerung eine angemessene Behandlung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft gewährleistet werden. Um die Versicherung abzuschliessen, haben Sie drei Monate ab Wohnsitznahme resp. bei Ihren Kindern drei Monate ab Geburt Zeit.

Versicherungspflichtig sind auch Personen, die zwar im Ausland wohnen, aber eine Aufenthaltsbewilligung während mindestens drei Monaten haben, sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger.

Wenn Sie sich ausschliesslich zur ärztlichen Behandlung oder zur Kur in der Schweiz aufhalten, sind Sie von der Versicherungspflicht ausgenommen.

Befreiung von der Versicherungspflicht

In Ausnahmefällen ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. 

Häufig gestellte Fragen

Ich wohne nicht in der Schweiz, arbeite aber hier. Bin ich auch versicherungspflichtig?
Ich beziehe eine Rente aus dem Ausland und wohne nun in der Schweiz. Bin ich hier versicherungspflichtig?
Ich wohne in der Schweiz und im Ausland. Wo muss ich mich versichern?
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einer Krankenversicherung beitrete?
Übertragene Aufgabe des Kantons