Frau bei Teambesprechung

Haushalte mit Angestellten

Sie beschäftigen jemanden für Ihre Haushaltsarbeiten oder die Kinderbetreuung? Ob Gärtnerin, Nanny oder Reinigungskraft – hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Hausangestellten korrekt abrechnen.

In Privathaushalten beschäftigte Personen erzielen ihr Einkommen oft an verschiedenen Arbeitsplätzen. Damit auch diese Arbeitnehmenden für ihr Alter vorsorgen können, ist es wichtig, dass alle ihre Arbeitgebenden den Lohn korrekt abrechnen.

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber rechnen Sie Ihre Hausangestellten entweder im ordentlichen oder im vereinfachten Verfahren ab. Beim vereinfachten Verfahren werden auch die Steuern direkt zu einem Pauschalsatz von 5 % mit der Ausgleichskasse abgerechnet. Dafür müssen Sie Ihren Mitarbeitenden Ende Jahr keinen Lohnausweis ausstellen.

Beitragspflicht

Im Privathaushalt gibt es keinen vom Beitrag befreiten Lohn.

Anmeldung

Als Arbeitgeber/in müssen Sie sich rechtzeitig bei der Ausgleichskasse anmelden.

Unfallversicherung

Für ihre Hausangestellten schliessen Arbeitgebende eine Unfallversicherung ab.

Häufig gestellte Fragen

Ich beschäftige keine Angestellten mehr. Was muss ich tun?
Ich brauche aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung im Haushalt. Was kann ich tun?