Prämienverbilligung
Diese provisorische Online Berechnung dient als Orientierungshilfe. Es können keine Rechte abgeleitet werden.
Für die Berechnung der Prämienverbilligung ist die letzte definitive Veranlagungsverfügung der Steuern zu verwenden.
Berechnung der Prämienverbilligung
Übersteigt das Reinvermögen bei Verheirateten CHF 200'000.00 und bei Alleinstehenden CHF 100'000.00, besteht kein Anspruch auf Prämienverbilligung. Pro Kind wird die Vermögensgrenze um CHF 50'000.00 erhöht.