Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eine obligatorische schweizerische Sozialversicherung. Sie deckt die finanziellen Risiken bei Arbeitslosigkeit ab.
Die Ausgleichskassen erheben die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zusammen mit den übrigen Sozialabgaben auf dem Erwerbseinkommen. Informationen zur Beitragspflicht und den Beitragssätzen finden Sie in unseren Merkblättern.
Für die Durchführung der Arbeitslosenversicherung ist WAS wira Luzern zuständig. Weitere Informationen finden Sie hier.
Arbeitslosenhilfsfonds (ALHF)
Mit dem Arbeitslosenhilfsfonds werden Massnahmen von Kanton und Gemeinden zur Verhütung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit finanziert. Dazu haben die Arbeitgebenden im Kanton Luzern jährlich einen nach ihrer Lohnsumme bemessenen Beitrag zu leisten.
Seit 2015 führt WAS Ausgleichskasse Luzern das Inkasso für den Arbeitslosenhilfsfonds durch. Diese Beiträge werden im Rahmen der ordentlichen Monats-, Quartals-, oder Jahresabrechnung erhoben und anschliessend an den Arbeitslosenhilfsfonds des Kantons Luzern weitergeleitet.
Aktuell beträgt der Arbeitgeberbeitrag für den Arbeitslosenhilfsfonds 0.05 Promille der AHV-pflichtigen Lohnsumme (Beispiel: Lohnsumme von 1 Million entspricht 50 Franken).