Mann mit Regenschirm

Versicherungsunterstellung

Grenzgänger/innen, Entsandte, Auswandernde, Home Office: Die Mobilität der Menschen nimmt stetig zu – auch im Erwerbsleben. Für eine bessere Koordination und ein lücken­loses Sozialnetz hat die Schweiz mit zahlreichen Staaten Sozial­versicherungs­abkommen abgeschlossen.

Immer mehr Menschen arbeiten international oder wandern aus. Betroffene sollten sich um ihre Sozialversicherung kümmern und genau abklären, in welchem Land sie versichert sind. So vermeiden sie Lücken oder eine doppelte Abrechnung.

In mehreren Ländern arbeiten

Dank internationalen Sozialversicherungsabkommen ist eine Person, auch wenn sie in mehreren Ländern arbeitet, nur in einem Mit­glied­staat versichert.

Home Office / Telearbeit

Spätestens seit der Corona-Pandemie arbeiten viele Menschen von unterwegs oder im Home Office. Befinden sich der Arbeitsort und der Sitz des Arbeitgebers in verschiedenen Staaten, stellt sich die Frage, in welchem Staat die mitarbeitende Person versichert ist. Die Schweiz hat dafür eine Vereinbarung mit mehreren Staaten abgeschlossen.

Entsendung

Haben Sie einen befristeten Auftrag im Ausland? Bei einer sogenannten Entsendung können Sie in der Schweiz versichert bleiben.

Die Versicherung weiterführen

Sie wandern aus oder studieren im Ausland? Sie sind aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung nicht in der Schweiz versichert, möchten dies aber sein? Für verschiedene Lebensumstände gibt es die Möglichkeit, die schweizerische Versicherung weiterzuführen oder ihr beizutreten.

Arbeitnehmende ohne beitragspflichtige Arbeitgebende (ANobAG)

Wer in der Schweiz wohnt und arbeitet, ist obligatorisch versichert. Bei Angestellten rechnen normalerweise die Arbeitgebenden die Beiträge ab. Es gibt aber Arbeitgebende, die in der Schweiz nicht beitrags­pflichtig sind. Dann bezahlen die Angestellten ihre Sozialversicherungsbeiträge selber.

International selbständig tätig

Selbständige, die im Ausland arbeiten, sind je nach Pensum in dem Staat versichert, in dem sie wohnen oder in dem Staat, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit befindet.

Häufig gestellte Fragen

Ich möchte eine Person anstellen, die im Ausland wohnt und von dort aus für unsere Firma arbeitet. Was muss ich beachten?
ALPS - Die digitale Plattform im Bereich Internationales

Die Online Plattform ALPS erleichtert Arbeitgebenden die Abwicklung neuer Arbeitseinsätze ihrer Angestellten im Ausland.