Anrechenbare Heimtaxe bei den Ergänzungsleistungen zur AHV wird erhöht
29. Juni 2020
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat entschieden, dass die anrechenbare Heimtaxe für die Berechnung von Ergänzungsleistungen für Personen, die in Alters- und Pflegeheimen leben, erhöht wird. Rückwirkend per 1.1.2020 wird die Tagestaxe von 141 Franken auf 179 Franken erhöht. Basis für die Erhöhung der Tagestaxe war ein Urteil des Kantonsgerichts vom 15. Januar 2020, in welchem es die bisherige Taxe als zu tief und damit als bundesrechtswidrig beurteilt hatte.
Hier finden Sie die Medienmitteilung.
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