Teilrevision Ergänzungsleistungsgesetz und Betreuungs- und Pflegegesetz
18. November 2021
Die Luzerner Regierung sieht vor, die provisorische Finanzierung der Ergänzungsleistungen zur AHV für Heimbewohnende dauerhaft zu übernehmen. Für weitere Informationen gelangen Sie hier zur vollständigen Medienmitteilung des Kantons.
Zurück