Mann stützt sich an Autodach

AHV-Beiträge

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) finanziert ihre Leistungen hauptsächlich mit Beiträgen. Diese werden von den Versicherten und Arbeitgebenden bezahlt.

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist eines der wichtigsten Instrumente zur Verhinderung von Armut. Sie ersetzt das Einkommen, das nach der Pensionierung oder im Todesfall wegfällt.

Die AHV erbringt zahlreiche Leistungen. Aufgabe der Ausgleichskassen ist es, AHV-Beiträge bei den Versicherten und den Arbeitgebenden zu erheben. Grundsätzlich ist jede Person, die in der Schweiz ihren Wohnsitz hat oder hier eine Erwerbstätigkeit ausübt, bei der AHV obligatorisch versichert und damit beitragspflichtig. Abweichende Regeln können sich aus dem EU-Recht oder aus Sozial­versicherungs­abkommen ergeben.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es ausser den Versicherungsbeiträgen andere Finanzierungen der AHV?