Mann blickt aus Fenster

AHV-Hinterlassenenrente

Hinterlassenenrenten verhindern, dass im Todesfall die Hinterbliebenen (Ehepartnerin, Ehepartner, Kinder von Verstorbenen) in finanzielle Not geraten. Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten: Witwenrenten, Witwerrenten und Waisenrenten.

Die Höhe der Hinterlassenenrente wird durch zwei Faktoren bestimmt: Der Beitragsdauer und die Höhe des durchschnittlichen Einkommens.

Dabei ist aber nur das versicherte Einkommen der verstorbenen Person relevant. Hat diese bei ihrem Tod das 45. Altersjahr noch nicht vollendet, wird ein so genannter Karrierezuschlag gewährt. Das heisst, dass für die Berechnung der Hinterlassenenrente das durchschnittliche Einkommen prozentual erhöht wird.

Personen, die gleichzeitig Anspruch auf eine Alters- und auf eine Hinterlassenenrente haben, erhalten nur die höhere der beiden Renten.

Für Witwen-, Witwer- und Waisenrenten gelten jeweils andere Voraussetzungen.

Witwenrente

Bei der Witwenrente wird zwischen verheirateten und geschiedenen Frauen unterschieden. Beide haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Witwenrente.

Witwerrente

Bei der Witwerrente wird zwischen verheirateten und geschiedenen Männern unterschieden. Beide haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Witwerrente.

Waisenrente

Kinder, deren Vater oder Mutter verstirbt, haben Anspruch auf eine Waisenrente.

Ende der Rente

Der Rentenanspruch erlischt am Ende des Monats, in dem die Voraussetzungen wegfallen. Mit der Wiederverheiratung endet die Witwen- oder Witwerrente. Die Waisenrenten laufen dagegen weiter.

Häufig gestellte Fragen

Wann wird meine Rente ausbezahlt?