Kontraktmanagement
Mit verschiedenen Institutionen und Coaches arbeiten wir auf der Basis einer Leistungsvereinbarung zusammen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen arbeiten können. Das Kontraktmanagement ist das Bindeglied zwischen den Anbietern von Eingliederungsmassnahmen und der IV.
Hier finden Sie die aktuellen AVB (gilt für Leistungsvereinbarungen) und RB (gilt für Coachingvereinbarungen).
Hier finden Sie hilfreiche Dokumente für Institutionen oder Coaches, welche zukünftig gerne mit uns zusammenarbeiten möchten. Damit wir mit unseren Eingliederungsteams den Bedarf prüfen können, bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen einzureichen:
- Konzept
- Kostenberechnung/Tarifvorschlag
- Anbieterbeschrieb
Wir stellen zur Bedingung, dass Institutionen und Coaches über standardisierte Formate für das Schweizer Gesundheitswesen, zum Beispiel mit Medical Invoice, abrechnen. Weitere Infos dazu finden Sie im entsprechenden Flyer.
Gemäss den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und Rahmenbedingungen (RB) müssen alle Institutionen und Coaches, die eine Vereinbarung mit der IV Luzern haben, jährlich ein Reporting ausfüllen und uns dieses bis jeweils Ende Mai einsenden. Die entsprechenden Vorlagen finden Sie hier:
Hier finden Sie Produktbeschreibungen (Massnahmenbeschriebe mit Zielen, Voraussetzung, Leistungscodes, etc.)
Häufig gestellte Fragen
Die Leistungserbringer der beruflichen Eingliederung nehmen im Auftrag der IV umfassende Abklärungen vor, führen Massnahmen zur sozialberuflichen Rehabilitation durch und bieten zahlreiche berufliche Ausbildungen für junge Menschen an, für die eine Lehre im ersten Arbeitsmarkt nicht in Frage kommt.
Per 1.1.2013 hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die Organisation von Leistungsvereinbarungen zur Kostenvergütung von beruflichen Massnahmen mit Leistungserbringern an die IV übergeben. Die IV-Stellen akquirieren und evaluieren Produkte im Bereich der beruflichen Eingliederung, welche sich dadurch auszeichnen, dass diese sehr individuell auf Menschen mit einer gesundheitlichen Einschränkung ausgerichtet sind. Das Ziel dabei ist, die versicherten Personen in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Jede IV-Stelle ist für die Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern in ihrem Kanton zuständig. Dies erfolgt bei der IV-Stelle Luzern durch das Kontraktmanagement.
Für Institutionen: Damit wir mit unseren Eingliederungsteams den Bedarf prüfen können, bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen einzureichen: Konzept, Kostenberechnung/Tarifvorschlag, Anbieterbeschrieb. Unter dem Punkt Neue Institutionen / Neue Coaches finden Sie hilfreiche Dokumente.
Melden Sie sich ohne zu zögern beim Kontraktmanagement der IV Luzern für ein Gespräch.
AVB Punkt 8. (betrifft Institutionen mit Leistungsvereinbarung): Der Leistungserbringer ist verpflichtet dem KMT jährlich, bis spätestens 31. Mai, folgende Unterlagen einzureichen:
- Statistik über die vertraglich vereinbarten und erbrachten Massnahmen in qualitativer und quantitativer Hinsicht (gemäss Reporting-Vorlage)
- Genehmigte Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung), Betriebsabrechnungsbogen (BAB) oder Kostenrechnung bezüglich Nettokosten und Erlöse der angebotenen Massnahmen gemäss AVB und Leistungsvereinbarung sowie Revisionsbericht. Dieser bestätigt im Prüfungsurteil, dass die Jahresrechnung für das abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz entspricht.
- Aktuelle Betriebsbewilligung und Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems (aktuelles Zertifikat)
- Offizieller Jahresbericht
RB Punkt 7. (betrifft Coaches mit Coachingvereinbarung): Falls vom KMT verlangt, liefert der Leistungserbringer innerhalb der vereinbarten Frist insbesondere die folgenden Unterlagen:
- Statistik über die vertraglich vereinbarten und erbrachten Massnahmen in qualitativer und quantitativer Hinsicht (gemäss Reporting-Vorlage)
- Genehmigte Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung), Revisions- und offizieller Jahresbericht
- Aktuelle Betriebsbewilligung und Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems (aktuelles Zertifikat)