Rentnerpaar bei Wanderung

Ergänzungsleistungen (EL)

Die AHV- oder IV-Rente reicht nicht immer, um die Lebenskosten zu decken. Für solche Fälle gibt es die Ergänzungsleistungen (EL).

Die Idee der EL ist einfach: Reichen die Einnahmen nicht für den Grundbedarf, übernehmen Ergänzungsleistungen den Rest. Sind die Bedingungen erfüllt, können die EL einen Teil der Kosten für den Lebensunterhalt und die Miete, für die medizinische Versorgung oder den Aufenthalt in einem Heim vergüten. Die Kosten werden vom Bund und von den Kantonen mit Steuereinnahmen finanziert.

Es gibt zwei Arten von Ergänzungsleistungen:

  • Jährliche Ergänzungsleistungen: Das ist die Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und anrechenbaren Einnahmen. Lesen Sie unten, welche Beträge dazugehören. Diese Differenz wird für das ganze Jahr ausgerechnet, aber laufend monatlich ausbezahlt.
  • Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten: Diese entlastet Sie von den Kosten, die nicht von Ihrer Krankenkasse bezahlt werden.
Anspruch

Ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab. 

Berechnung

Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben Sie nur, wenn Sie ungedeckte Lebenskosten haben. Dafür stellen wir Ihre Ausgaben Ihren Einnahmen gegenüber. 

Anmeldung

Hier können Sie sich für Ergänzungsleistungen anmelden.

Krankheits- und Behinderungskosten

Zusätzlich zu den laufenden Ergänzungsleistungen übernehmen wir bestimmte Krankheits- und Behinderungskosten. Erfahren Sie hier, welche das sind.

Belege einreichen

Schicken Sie uns Ihre Belege für die Ergänzungsleistungen digital. Einfach und sicher.

Erklärvideos

In den Videos werden alle wichtigen Informationen einfach erklärt.

Häufig gestellte Fragen

Wann beginnt mein Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Habe ich gleichzeitig Anspruch auf Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligung?
Wohin muss ich die Anmeldung für Ergänzungsleistungen schicken?
Ich ziehe um. Muss ich das melden?
Wie hoch ist das Mietzinsmaximum? Welche Rolle spielt die Haushaltsgrösse?
Wann sind Erbinnen und Erben rückerstattungspflichtig?
Wie wird die Vermögenseintrittsschwelle berechnet?
Was bedeutet "übermässiger Vermögensverbrauch"?
Wie werden Liegenschaften berücksichtigt?
Wann wird meine Ergänzungsleistung ausbezahlt (Zahlungstermine)?